Springe zum Haupt-Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Musik und Tanz hat den Anspruch, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 02.07.2024
Zuletzt geprüft am: 02.07.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente

  • In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.

  • Einzelne Begriffe aus dem Englischen oder anderen Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden deshalb von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.

Gründe:

  • Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.

  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

  • Die Auszeichnung von einzelnen englischen Begriffen und anderen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studien­sekretariat

  • Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

  • Für sonstige Fälle wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktadresse.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Per E-Mail: presse@hfmt-koeln.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf