Die Hochschule für Musik und Tanz Köln hat den Anspruch, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 02.07.2024
Zuletzt geprüft am: 02.07.2024
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.
Einzelne Begriffe aus dem Englischen oder anderen Fremdsprachen auf der deutschen Version der Website. Diese Begriffe werden deshalb von der Sprachausgabe möglicherweise deutsch ausgesprochen.
Gründe:
Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente konnten bisher in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Die Auszeichnung von einzelnen englischen Begriffen und anderen fremdsprachigen Begriffen in der deutschen Version der Website konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Barrierefreie Alternativen:
Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat.
Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Für sonstige Fälle wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktadresse.
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Per E-Mail: presse@hfmt-koeln.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf