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Studien­sekretariat

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Studien­sekretariat informiert zu:

  • Eignungsprüfungen
  • Zulassungen zum Studium
  • Einschreibungen
  • Beurlaubungen
  • Studienverlängerungen
  • Lehrendenwechsel
  • Rückmeldungen
  • Exmatrikulationen

Sprechzeiten und Kontakt

  • Es findet eine offene Sprechstunde Dienstag bis Donnerstag  11:00 bis 12:00 Uhr in den Räumen 6, 7, 8 statt oder nach vorheriger Vereinbarung werden individuelle Termine vergeben.
  • Richten Sie Ihre Anfragen gerne per E-Mail an das Studien­sekretariat.
  • Für die Abgabe von Anträgen und Unterlagen kann jederzeit der Außenbriefkasten an den Haupteingängen der jeweiligen Standorte genutzt werden.
  • Weiterhin kann im Foyer das Standortes Köln das Postfach 256 (gelbe Briefkästen) während der Öffnungszeiten genutzt werden.
     
  • Abteilungsleitung
  • Ansprechpersonen

Häufige Fragen

  1. Alle Anträge finden Sie unter Dokumente & Downloads. Bitte senden Sie vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge in digitalisierter Form von Ihrem Studierenden-E-Mail-Account an das Studien­sekretariat (Studien­sekretariat@hfmt-koeln.de).
  2. Erforderliche Stellungnahmen der Lehrenden bzw. Genehmigungen der Dekan*innen werden vom Studien­sekretariat eingeholt.
  3. Den Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie dann per E-Mail an Ihren Studierenden-E-Mail-Account, welchen Sie bitte regelmäßig abrufen.

Wer ist versichert?

Als Studierende sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch Band VII "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz" (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Voraussetzung ist, dass Sie eingeschrieben sind. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse NRW.

Wann sind Sie unfallversichert?

Sie sind unfallversichert als Studierende*r, zum Beispiel

  • während des Besuchs von Lehrveranstaltungen
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Exkursionen
  • bei von der Hochschule organisierten Exkursionen im Ausland
  • bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.

Grundsätzlich sind Sie auch beim Hochschulsport unfallversichert. Auf den Seiten der Unfallkasse NRW wird erläutert, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen.

Nicht versichtert: rein private Tätigkeiten, zum Beispiel:

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf)
  • Umwege aus privaten Gründen oder
  • private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

Was leistet die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen?

Ist ein Unfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, übernimmt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf u.a. die Kosten für:

  • die Behandlung beim Arzt/Zahnarzt, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung einschließlich der notwendigen Fahr- und Transportkosten
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Es werden keine Kosten für Sach- und Vermögensschäden übernommen.
Träger ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Entsprechende rechtsverbindliche Auskünfte, insbesondere zu speziellen Fragen des Versicherungsschutzes, können daher nur von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen/Regionaldirektion Rheinland erteilt werden.

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen/Regionaldirektion Rheinland
Moskauer Str. 18, 40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 28 08 - 0

Was ist bei einem Unfall zu tun?

  1. Suchen Sie einen Arzt auf - bei der Arztwahl ist auf einen Durchgangsarzt zu achten, da es sich um einen "Arbeitsunfall" handelt.
  2. Füllen Sie dann die Unfallanzeige der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen aus. Bitte verwenden Sie die Unfallanzeige für Kinder in Tagesbetreuung oder vorschulischer Sprachförderung, Schülerinnen und Schüler, Studierende.

Abteilungsleitung

Kerstin Bierbrauer
Abteilungsleiterin Studien­sekretariat
Studien­sekretariat@hfmt-koeln.de
Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln