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Justitiariat

Zentrale Ansprechstelle für rechtliche Fragen

Das Justitiariat versteht sich als zentraler Dienstleister für alle rechtlichen Fragestellungen der HfMT Köln in Kunst, Wissenschaft und Verwaltung. Wir entwerfen, überprüfen oder verhandeln Verträge, überarbeiten Ordnungen und beantworten eine Vielzahl privat- und öffentlich-rechtlicher Fragestellungen im Hochschulalltag in unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Verwaltungs-, Vertrags-, Hochschul-, Veranstaltungs-, Urheberrecht etc. Zudem vertreten wir die HfMT Köln bei gerichtlichen Verfahren, sofern keine andere Zuständigkeit vorliegt. Das Justitiariat ist des Weiteren Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Belange. Dienst- und arbeitsrechtliche Fragen sowie prüfungsrechtliche Themen werden von den Fachabteilungen betreut. 

Die Beschwerdestelle gemäß §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stellt sicher, dass Diskriminierungsfälle angemessen behandelt und Maßnahmen ergriffen werden, um Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen.

Die Beschwerdestelle deckt Fälle von Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität im Kontext von Arbeits-, Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen ab. Dies umfasst insbesondere Fälle von Belästigung, Benachteiligung oder ungleicher Behandlung.

Die Beschwerdestelle kann hierbei aufgrund von Diskriminierung oder Benachteiligung in einem Bereich wie Beschäftigung, Ausbildung, oder Zugang zu Waren und Dienstleistungen kontaktiert werden.
Bei Beschwerden nach dem AGG geht es um konkrete Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis oder dessen Anbahnung, d.h. berechtigt sind Mitarbeiter in Verwaltung und Lehre (keine Studierenden und keine Lehrbeauftragten).
 
Typische Beschwerdefälle sind:

  1. Nichteinladung von schwerbehinderten Personen zu Vorstellungsgesprächen
  2. Ungleichbehandlung
  3. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Gruppenzugehörigkeit, sexueller Identität, sexuelle Belästigung, Alter; Mobbing

Vorgehensweise

Die Beschwerdestelle arbeitet eingehende Beschwerden nach einem definierten Prozess in erforderlicher Inanspruchnahme interner Stellen ab.

Beschwerdebearbeitung

Einreichung der Beschwerde

  • Betroffene können ihre Beschwerde schriftlich oder mündlich einreichen. In Grenzen wird auch einer anonymen Beschwerde nachgegangen.

Prüfung der Beschwerde

  • Die Beschwerde wird sorgfältig geprüft und alle relevanten Informationen gesammelt.

Ermittlung

  • Bei Bedarf werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um den Sachverhalt zu klären.

Entscheidung und Maßnahmen

Die Beschwerdestelle wird eine angemessene Entscheidung treffen und gegebenenfalls Maßnahmen empfehlen (z.B. gegenüber Rektorat), um Diskriminierung zu beenden und Wiederholungen zu verhindern.

Rückmeldung an die Betroffenen

Die Beschwerdestelle wird die Betroffenen über den Fortschritt und das Ergebnis der Beschwerde informieren.
 
Die Beschwerdestelle strebt an, Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu bearbeiten. Die genauen Fristen werden je nach Komplexität des Falls festgelegt, jedoch wird eine zeitnahe Bearbeitung angestrebt, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Kontaktaufnahme

  • siehe Kontaktdaten des Justitiariats

Was das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen von Personen mit Insider-Wissen zu Rechtsverstößen und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben.

Welche Verstöße können nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz u. a. gemeldet werden?

Sie können sich an die interne Meldestelle der HfMT Köln wenden, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße festgestellt oder Informationen über Verstöße erlangt haben, z.B.:

  • Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm z. B. dem Schutz von Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalvertretungsrechte)
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, z.B.: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
  • Äußerungen von Beschäftigten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

Sollten Hinweise eingehen (ggf. auch anonymer Natur), welche nicht unter das HinSchG fallen, aber andere für die HfMT Köln relevante Aspekte von Fehlverhalten anzeigen (z.B. Verstöße gegen interne Regularien), so wird der Hinweis an die zuständige Stelle innerhalb der HfMT weitergeleitet und die hinweisgebende Person informiert (sofern keine Anonymität vorliegt).

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?

Die HfMT Köln ist gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für die Nutzung der HfMT-internen Meldestelle muss der Kontakt per Brief hergestellt werden. Eine Meldung ist per Briefpost an die interne Meldestelle möglich:

Postadresse:
Hochschule für Musik und Tanz Köln,
Postfach 055 „Interne Meldestelle vertraulicher Hinweisgeberschutz“
Unter Krahnenbäumen 87
50668 Köln

Ein „Vertraulich“-Vermerk auf dem verschlossenen Briefumschlag wird empfohlen.
Der Hochschule ist es ein besonderes Anliegen, die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die durch eine Meldung belastet werden und auch der sonstigen in der Meldung genannten Personen vertraulich zu behandeln.
Beachten Sie bitte, dass anonymen Hinweisen nur im Einzelfall –abhängig von der Art und Schwere des erhobenen Vorwurfes- nachgegangen wird. Für die Hochschule ist es wichtig, dass die hinweisgebende Person bereit ist, im Falle von Nachfragen zur Verfügung zu stehen.
Die Hochschule hat derzeit keine Möglichkeit, einer anonymen hinweisgebenden Person verfahrensrelevante Informationen wie Eingangsbestätigungen, Rückfragen, verfahrensabschließende Entscheidungen etc. zukommen zu lassen.
Alternativ zur internen Meldestelle kann eine externe Meldestelle genutzt werden, z.B. des Bundesamtes für Justiz.

Funktion der internen Meldestelle

Die Hinweise werden im Justitiariat bearbeitet und streng vertraulich behandelt. Das Gesetz sieht umfangreiche Dokumentationspflichten und zu ergreifende Folgemaßnahmen vor, die durch die Meldestelle innerhalb definierter Fristen zu erledigen sind. Die interne Meldestelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Sie berichtet unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich direkt an den Kanzler bzw. die Vertretung im Amt.

Unter dem nachfolgenden Link ist eine Übersicht über weitere Beratungsstellen der HfMT Köln hinterlegt:

Walter Keens
Juristischer Referent
E-Mail walter.keens@hfmt-koeln.de
Telefon +49 (0)221 / 28380 - 108
Anschrift
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Unter Krahnenbäumen 87
50668 Köln