Jedes Zusammenspiel benötigt gute Koordination. Darum kümmert sich bei uns das Rektorat. Aufgabengebiete sind:
- Der Rektor leitet die Hochschule und ist Vorsitzender des Rektorats sowie des Senats. Er vertritt die Hochschule nach außen. Ihm obliegt die abschließende Entscheidung über die Berufung von Professor*innen und er stellt akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Lehrbeauftragten ein.
- Die Prorektorin für Internationales und künstlerische Praxis befasst sich mit internationalen Kooperationen, ist für künstlerische Entwicklungen zuständig und Vertreterin des Rektorats in Fragen von Hochschulproduktionen.
- Dem Prorektor für Studium, Lehre und Forschung obliegt die Erteilung von Lehraufträgen. Er ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, der Bibliothekskommission und vertritt das Rektorat in der Kommission Klavierbeschaffung.
- Der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule und ist verantwortlich für die Wirtschaftsführung der Hochschule, die Liegenschaften und die Rechtsangelegenheiten.
- Gemeinsam entwickelt das Rektorat mittel- und langfristige Linien der Hochschulentwicklung, bereitet die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium vor, kümmert sich um den Haushaltsplan sowie die Mittelzuweisung an die Fachbereiche der Hochschule und setzt die Beschlüsse der Gremien um. Das Rektorat tagt wöchentlich.