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Einschreibung

Willkommen an unserer Hochschule

Die Aufnahme an unserer Hochschule erfolgt über die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt. Immatrikulieren können Sie sich nur, wenn Sie das Eignungsprüfungsverfahren erfolgreich bestanden haben. Sie erhalten dann ein Zulassungsschreiben mit Informationen zur Einschreibung in den Studiengang.

Um ein Studium an der HfMT Köln erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Nach der Einschreibung erhalten Sie Ihr Studienbuch. Informationen dazu sowie weitere hilfreiche Hinweise für Ihren Studienstart finden Sie auf der Seite zum Studienstart.

Fragen zum Einschreibeverfahren

Für weitere Fragen steht folgende Ansprechstelle zur Verfügung:

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Studierenden müssen eine Krankenversicherung haben, um immatrikuliert zu sein. 
  • Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind: Promovend*innen, Sprachkursteilnehmer*innen, Jungstudierende, Zweit- und Gasthörer*innen.
  • Es gibt die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern.
  • Ab dem 1.1.2022 startet das digitale Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Datenaustausch zu Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen zwischen der Hochschule und den Krankenkassen wird ausschließlich digital abgewickelt.
  • Alle Studieninteressierten und Studierenden (auch Austauschstudierende und diejenigen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben) nehmen am digitale Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen teil. Die Übermittlung des Versichertenstatus findet hierbei für alle digital statt.

Wichtig: Die Rückmeldung für das nächste Semester wird im Falle ausstehender Krankenkassenbeiträge automatisch gesperrt. Nach Begleichung der ausstehenden Beiträge wird die Sperre automatisch entfernt und die Rückmeldung zum nächsten Semester ist möglich.

Informationen zur Versicherungspflicht:

Grundsätzliches

Studierende müssen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) V grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein. Dabei gibt es die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern. Beachten Sie bitte: Sollten Sie sich privat versichern, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse üblicherweise erst nach Studienende wieder möglich.

Ab Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung, in diesem Fall reichen Sie bitte eine Bestätigung der Krankenversicherung über die Befreiung der Versicherungspflicht ein.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Sozialberatung des Studierendenwerks.

Einschreibung

Zur Einschreibung an der Hochschule fordern Studien­interessierte ihre Krankenkasse auf, an die Hochschule für Musik und Tanz Köln den Versichertenstatus (gesetzlich oder nicht gesetzlich versichert) zu melden. Die Krankenkasse erstellt hierzu elektronisch eine Meldung "M10", die u.a. Angaben zu Name, Geschlecht, Anschrift und Geburtsdatum sowie Krankenversicherten- und Betriebsnummer der Krankenkasse enthält, und übermittelt diese an die Hochschule.

Die Absendernummer der HfMT Köln lautet H0000962

Rückmeldung

Die Rückmeldung für das nächste Semester wird im Fall ausstehender Krankenkassenbeiträge automatisch gesperrt. Nach Begleichung der ausstehenden Beträge wird die Sperre aufgehoben und die Rückmeldung zum nächsten Semester ist möglich.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: Semesterticket (Deutschland-Semesterticket), Sozialgebühren für das Studierendenwerk, AStA-Beiträge für die studentische Selbstverwaltung, Hochschulsport und Abdeckung Sozialhärtefallregelung.

Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester zurückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen: Rückmeldung