Auf Antrag kann aus wichtigem Grund eine Beurlaubung vom Studium erfolgen. Wichtige Gründe können sein:
Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters und ist innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist für das Semester, welches beurlaubt werden soll, im Studiensekretariat zu beantragen.
Beurlaubte Studierende erhalten grundsätzlich keine Semestertickets. Rückwirkende Beurlaubungen für frühere Semester sind nicht möglich. Eine Beurlaubung für das 1. Fachsemester kann nur in begründeten Ausnahmen erfolgen. Ausnahmen regelt die Einschreibeordnung (§8).
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Genaueres regelt die Einschreibeordnung (§8). Dem Antrag auf Beurlaubung sind beizufügen:
Mehr zur Beurlaubung finden Sie in der Einschreibungsordnung der Hochschule für Musik und Tanz Köln § 8 in der jeweils gültigen Fassung.