Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn:
Die Exmatrikulation erfolgt durch die Hochschulverwaltung.
Studierende können exmatrikuliert werden, wenn:
Bei fehlender Rückmeldung tritt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters ein, zu dem die/der Studierende sich eingeschrieben bzw. letztmalig zurückgemeldet hat. In allen anderen Fällen erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters, in dem die Entscheidung getroffen wurde. Exmatrikulationsbescheinigungen stellt das Studiensekretariat (studiensekretariat@hfmt-koeln.de) auf Anfrage aus.
Dem Antrag auf Exmatrikulation sind beizufügen:
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Studiensekretariat einzureichen. Mehr zur Exmatrikulation finden Sie in der Einschreibungsordnung der Hochschule für Musik und Tanz Köln § 9 in der jeweils gültigen Fassung.