Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Prüfungsfragen. Von der Anmeldung bis zur Prüfungsform, von der Zeugnisausgabe bis zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Anträge auf Zulassung zu den besonderen Modulprüfungen (zum Beispiel Musikpädagogik) in den Bachelor- und Masterstudiengängen (Kernmodul, Bachelorarbeit und Masterarbeit) sowie zu den Abschlussprüfungen im Studiengang Konzertexamen sind immer jeweils mit der Rückmeldung zum Prüfungssemester zu stellen. Die erforderlichen Antragsvordrucke stehen als Download zur Verfügung.
Der Antrag für die Bachelorarbeit / das Bachelorprojekt als besondere Modulprüfung (Hochschulprüfung) muss spätestens mit der Rückmeldung zum 8. Studiensemester im Prüfungsamt eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit einer / einem betreuenden Dozent*in besprochen und durch deren / dessen Unterschrift bestätigt worden sein. Die Zulassung zu den besonderen Modulprüfungen im Kernmodul ist mit der Rückmeldung zum 4. Semester und ggf. zum 8. Semester zu beantragen.
Der Antrag für die Masterarbeit / das Masterprojekt muss spätestens mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester im Prüfungsamt eingereicht werden. Zuvor muss das Thema mit einer / einem betreuenden Dozent*in besprochen und durch deren / dessen Unterschrift bestätigt worden sein. Die Antragsvordrucke sind für jeden Studiengang im Downloadbereich zu finden. Bei Fragen steht das Prüfungsamt gern zur Verfügung.
Informationen für die Anmeldungen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung durch die Lehrenden.
Wird von mindestens einer Fachdozent*in nach erfolgreichem Bestehen bescheinigt. Die Studienleistung kann schriftlich, mündlich oder praktisch erfolgen. Sie kann benotet sein, grundsätzlich reicht aber "bestanden" / "nicht bestanden" als Bewertung aus. Die Anmeldung zur Studienleistung erfolgt über die / den Fachdozent*in.
Wird von mindestens zwei Prüfenden abgenommen. Die Modulprüfung ist benotet. Die Anmeldung erfolgt immer über die / den jeweilige/n Fachdozent*in. Die Vordrucke für die entsprechenden Protokolle der Prüfungsformen 1-3 erhalten die Studierenden mit ihrem Studienbuch (Testatbögen). Außerdem stehen sie unten und im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Prüfung wird von mindestens drei Prüfenden abgenommen. Sie ist immer benotet. Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt (siehe Anmeldung zur Prüfung). Die erforderlichen Protokolle für die besondere Modulprüfung werden vom Prüfungsamt zeitnah an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet. Bei Fragen hilft das Prüfungsamt gerne weiter.
Die Abschlussdokumente (Zeugnis / Urkunde) werden erstellt, sobald das Studienbuch mit allen erforderlichen Nachweisen im Prüfungsamt eingereicht wurde und alle sonstigen ggf. von Lehrenden noch einzureichenden Prüfungsergebnisse vorliegen. Studierende, die ihr Zeugnis abholen können, werden per E-Mail informiert. In der vorlesungsfreien Zeit kann die Ausstellung der Abschlussdokumente länger dauern. Das Prüfungsamt informiert ggf. per Aushang über die voraussichtliche Dauer.
Der Antrag auf Anrechnung ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme des Studiums an der Hochschule für Musik und Tanz Köln im Prüfungsamt einzureichen. Studienzeiten und Studienleistungen, die Sie in demselben Studiengang an anderen Musikhochschulen in Deutschland erbracht haben, werden von Amts wegen angerechnet. Studienzeiten und Studienleistungen, die Sie in anderen Studiengängen erbracht haben, werden angerechnet, soweit diese als gleichwertiges Studium nachgewiesen werden. Bei Studienzeiten und Studienleistungen an Hochschulen außerhalb von Deutschland sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektoren gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Das gleiche gilt auch für Prüfungsleistungen.
Über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die vor der Aufnahme des Studiums an der Hochschule für Musik und Tanz Köln erworben wurden, entscheidet das Prüfungsamt. In Zweifelsfällen wird der Prüfungsausschuss mit einbezogen.
Leistungen, die im Rahmen eines zeitgleichen Studiums an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben werden, werden nicht angerechnet. Einstufungen in höhere Fachsemester aufgrund von Vorstudien erfolgen im Rahmen der Feststellung der künstlerischen Eignung. Der Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen steht als Download zur Verfügung.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen: