Für alle, die eine wissenschaftliche Laufbahn rund um Musik und Tanz anstreben, bietet die Hochschule die Möglichkeit zur Promotion. Die Hochschule für Musik und Tanz Köln besitzt das Promotionsrecht für die mit wissenschaftlichen Professuren vertretenen Fachgebiete Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Tanzwissenschaft und Musikermedizin. Durch die Promotion erlangen Studierende den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Der Doktorgrad ist der höchste in Europa verliehene akademische Grad.
Forschungsarbeiten in Betreuung durch wissenschaftliche Professor*innen der Hochschule für Musik und Tanz Köln können in verschiedenen Teilgebieten der Promotionsfächer aufgenommen werden. Die Hochschule unterstützt insbesondere auch innovative und praxisrelevante Forschungsvorhaben sowie interdisziplinär angelegte Konzeptionen. Neben der fachlichen Betreuung durch den Doktorvater oder die Doktormutter haben alle Doktorand*innen der Hochschule die Möglichkeit, Forschungsprojekte in Forschungs- und Promotionskolloquien diskutieren zu lassen.
Bei Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson/en.
Studienabschluss | Promotion |
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Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und der Umfang der ggf. zu erbringenden Studienleistungen gestalten sich je nach den bisherigen Studienleistungen und Abschlüssen der Bewerber*innen unterschiedlich. Ausführliche Angaben hierzu finden sich in der Promotionsordnung.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung ist u.a. die angemessene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Zulassungsvoraussetzungen sind ferner:
Im Downloadbereich befindet sich neben der Promotionsordnung ein Merkblatt zur Zulassung, ein Laufzettel zur Immatrikulation und eine Information über Richtlinien für die Gestaltung des Exposés.
Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss. Nach Erbringung der Studienleistungen und Fertigstellung der Dissertation kann sich der/die Doktorand*in zum Promotionsverfahren anmelden. Das Verfahren umfasst die Begutachtung der Dissertation durch den/die Betreuer*in und durch eine*n weitere*n Fachvertreter*in. Der Promotionsausschuss entscheidet auf der Grundlage der Gutachten über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit und ihre Benotung. Bei Annahme der Arbeit erfolgt als letzter Prüfungsteil die Disputation.
Wissenschaft lebt vom Fragen, Nachdenken, Forschen – und von der Kommunikation. Um die Erträge der Forschung allgemein zugänglich zu machen und in die fachlichen Diskurse einzubringen, besteht an allen Hochschulen und Universitäten die Pflicht zur Veröffentlichung von Dissertationen. Die Veröffentlichung haben die Doktorand*innen selbst zu besorgen. Erst danach wird ihnen die Promotionsurkunde mit dem Siegel der Hochschule für Musik und Tanz Köln ausgehändigt und entsteht das Recht zur Führung des Doktorgrades.
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