Ja, es mag erste Geigen und Solist*innen geben. Aber im musikalischen und tänzerischen Spiel, im Experiment und dem Ausloten von Grenzen sind wir alle frei und gleich.
Diesen Idealzustand der Kunst zu erreichen – oder: sich ihm größtmöglich anzunähern – das ist unser Ziel an der Hochschule für Musik und Tanz Köln. Wir möchten diskriminierungs- und angstfreie Räume bieten, Barrierefreiheit fördern, Repräsentanz schaffen und die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie ermöglichen – sowohl für Studierende als auch für Mitarbeiter*innen der Hochschule.
Für all diese Themen setzt sich die Gleichstellungskommission ein. Welche Themen das sind, wo wir Sie mit Förderprogrammen und Beratung unterstützen können oder an wen Sie sich bei Fragen und Anregungen wenden können, das erfahren Sie auf dieser Seite.
Wir fordern von uns höchste Sensibilität gegenüber jeder Form von Abwertung, Ausgrenzung oder Marginalisierung von Menschen.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Laura Herhaus
Gleichstellungsbeauftragte@hfmt-koeln.de
Offene Sprechstunde der zentralen Gleichstellungsbeauftragten: 1. Mittwoch im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr und 3. Mittwoch im Monat 15:00 – 17:00 Uhr in Raum 02 (10.002) im Kölner Hauptgebäude (ohne Voranmeldung).
Termine im Sommersemester 2024: 22.05.2024 von 15-17 Uhr; 05.06 von 10-12 Uhr; 19.06 von 15-17 Uhr; 03.07.2024 von 10-12 Uhr; 17.07.2024 von 15-17 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten ist das Gleichstellungsteam telefonisch oder per Email zu erreichen.
Tel.: +221 / 2 8380 - 347
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Kathrin Immich
Laura Lang
Rebekka Smolibowski-Fuchs
Isabel Strauß
Prof. Dr. Corinna Vogel
Alle Mitglieder der Gleichstellungskommission – aus allen Fachbereichen und Disziplinen der Hochschule – können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Um die Vielfalt der Hochschule zu zeigen und auch zu stärken, verleiht der Podcast den „Gesichtern“ der Hochschule Gehör. In jedem Podcast treten neue Personen in Dialog - mit Platz für persönliche Einblicke, gesellschaftliche Themen und historische Begebenheiten.
Alle weiteren Podcast finden Sie in unserer Mediathek.
Wir sind eine internationale Hochschule, an der Menschen aus 50 Nationen lernen und lehren. Zudem sind wir eine Hochschule, die sich der Musik und dem Tanz verschrieben hat. Sensibilität, Einfühlungsvermögen und eine große Offenheit sind deshalb nicht nur wichtige Teile unseres künstlerischen Schaffens, sondern absolute Grundbedingungen.
Aus diesem Grund treten wir entschieden dafür ein, eine offene, tolerante Atmosphäre – frei von Angst und Benachteiligung – zu schaffen. Unter anderem in den folgenden Bereichen, die stetig erweitert werden:
Die Hochschule für Musik und Tanz Köln lebt die Maxime einer diskriminierungsfreien Kultur, in der ein respektvoller, professioneller und wertschätzender Umgang gepflegt wird. Sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch werden an der Hochschule nicht geduldet.
In der „Richtlinie zum Schutz gegen sexuelle Belästigung und vor Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung an der Hochschule für Musik und Tanz Köln“ (siehe unten) sind Meldestellen und klare Verfahrensschritte bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung festgelegt. Mitglieder, Angehörige, Gasthörer*innen sowie ehemalige Studierende und Besucher*innen können sich bei Beschwerden zudem an eine unabhängige Stelle wenden.
In Fällen sexueller Übergriffe, sexueller Belästigungen und Diskriminierung im Hochschulkontext stehen hier zwei Rechtsanwältinnen zur Verfügung, die der Schweigepflicht unterliegen. Diese beraten Opfer kostenfrei, vertraulich und unabhängig. Sie klären über mögliche weitere Schritte und Hilfen auf. Sofern diese es wünschen, kann eine Weitergabe (auch anonym) an die Hochschule erfolgen und eine Begleitung im hochschulinternen Verfahren erfolgen.
Die Ansprechpartnerinnen sind:
Rechtsanwältin Petra Ladenburger
Neusser Strasse 455
50733 Köln
T.: 0221 / 973 128-54
Rechtsanwältin Martina Lörsch
Breite Strasse 33
53111 Bonn
T.: 0228 / 656911
E-Mail: info@ladenburger-loersch.de
www.ladenburger-loersch.de
Zusätzlich zu der Richtlinie sensibilisiert die Hochschule durch Plakate, Workshops und Informationsangebote und Aktionstagen regelmäßig für das Thema.
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Mit einem Studium starten Sie in einen neuen Lebensabschnitt: Unbekannte Menschen, ungewohnte Situationen und fremde Umgebungen.
Dieser Anfang ist aufregend, interessant und vielleicht auch etwas mit Angst und Unsicherheiten besetzt; denn (nicht nur) mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfordert dieser Lebensabschnitt zusätzliche Energie sowie vielfältige Überlegungen und Entscheidungen.
Mit unserem Angebot „Studieren mit Beeinträchtigungen“ möchte Sie die Hochschule für Musik und Tanz Köln (HfMT) in diesem Lebensabschnitt bei einer gleichberechtigten und selbständigen Teilhabe am Studium und am studentischen Leben unterstützen.
Unser Ziel ist es, eine Hochschule für Alle zu gestalten. Das bedeutet Nachteilsausgleich und Chancengerechtigkeit für alle, die durch eine Behinderung / chronische Krankheit in der Eignungsprüfung und in ihrem Studium beeinträchtigt sind.
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§2 Abs.1 Sozialgesetzbuch IX)
Im Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist vorgesehen: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender (...).“ (HFG § 3, Abs. 5)
Wir beraten sehr gern rund um Eignungsprüfung, Studium und Prüfungssituation - denn wir möchten auf gezielte Unterstützung von Studierenden mit Handicap und strukturelle Verbesserungen in der Hochschule hinarbeiten. Die Beratung ist offen für Studierende und Studieninteressierte, die sich für ein Studium an der HfMT interessieren oder bereits immatrikuliert sind.
Nachteilsausgleiche
Um Benachteiligungen im Studium zu verhindern, die sich aus einer Beeinträchtigung ergeben, gibt es Nachteilsausgleiche.
Je nach Beeinträchtigung (Gutachten vom Arzt) können individuelle Lösungen gefunden werden, so u.a. Zeitverlängerung in Prüfungen, Umwandlung von schriftlichen in mündliche Prüfungen oder umgekehrt.
Bei Erkrankungen während des Semesters können z.B. Fristverlängerungen für Hausarbeiten beantragt werden.
Wenn Sie wegen einer längeren Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und dies die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert, ist eine weitere Option ein Urlaubssemester zu beantragen.
Die Angehörigen der Hochschule für Musik und Tanz Köln setzen sich für die Hochschule als diskriminierungsfreien Raum ein, in dem ein respektvoller, professioneller und wertschätzender Umgang miteinander gelebt wird. Dazu gehören maßgeblich die Wertschätzung von Vielfalt und die Vermeidung von Ausgrenzung und Marginalisierung. Die Hochschule ist deshalb bestrebt, jede Form der Diskriminierung in der geschriebenen und gesprochenen Sprache zu vermeiden und Diversität sichtbar zu machen. Durch einen sensiblen Sprachgebrauch können alle Hochschulangehörigen zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache aller Personen beitragen.
Den gesamten Leitfaden zur gendersensiblen Sprache finden Sie als Download:
Ein Videoprojekt von und mit Studierenden der HfMT Köln zum Thema Diversität und Sichtbarkeit an unserer Hochschule. Das Video entstand als Studierenden-Initiative im Rahmen der AG Sichtbarkeit der HfMT Köln.
Was uns alle hier verbindet: die Leidenschaft für Musik und Tanz. Was uns unterscheidet: die Wahl des Ausdrucksmittels. Genau diese Vielstimmigkeit und Vielseitigkeit möchten wir erhalten, dabei aber mit viel Kraft und Engagement dafür sorgen, dass die einseitige Betonung eines einzelnen Genders beendet und den Unterbetonten mehr Repräsentanz ermöglicht wird.
Mit den folgenden (Forschungs-)Projekten und Förderprogrammen sorgen wir bereits dafür:
In der künstlerischen Lehre unterrichten in vielen Fächern noch vergleichsweise wenige Frauen. Um den Vorbildcharakter dieser Fächer zu fördern und somit dem Ziel einer geschlechtergerechteren Hochschule näher zu kommen, nimmt die HfMT bereits zum dritten Mal am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder teil. Dadurch können in verschiedenen Fachbereichen für Gastprofessuren, Förderlehraufträge und Artist in Residence Frauen gewonnen werden, die neue Impulse in der künstlerischen Lehre setzen.
Das übergreifende Ziel des Förderprogramms ist es, Absolventinnen der HfMT Köln auf ihrem individuellen Karriereweg an einer Hochschule oder Universität professionell zu unterstützen. Damit verfolgt die HfMT Köln langfristig die gleichstellungspolitische Strategie, den Anteil von Frauen in (akademischen) Führungspositionen an Hochschulen und Universitäten deutlich zu erhöhen.
Das Programm begleitet die Teilnehmerinnen über insgesamt zwei Jahre und ist erstmalig im Wintersemester 2018/2019 gestartet. Über den gesamten Programmverlauf werden die Teilnehmerinnen von Lehrenden unserer Hochschule als Mentor*innen betreut und unterstützt. Im Rahmen von individuell vereinbarten Einzeltreffen mit den Mentor*innen sind Hospitationen im Unterricht und Einblicke in die Selbstverwaltung der Hochschule möglich. Außerdem steht den Teilnehmerinnen ein breitgefächertes Angebot an Workshops von Expertinnen und Experten zur Verfügung, welches sie auch auf aktuell anstehenden Karriereschritte vorbereitet. In Forumstreffen tauschen sich die Teilnehmerinnen untereinander und mit dem Mentor*innen-Team aus und können so wichtige Netzwerke knüpfen und pflegen oder auch Bewerbungssituationen erproben.
Zum Förderprogramm können Sie sich hier informieren. Mit dem Antragsformular reichen Sie zudem Ihre Bewerbung ein:
Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm haben, dann stehen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
Die Plattform stellt das künstlerische Werk und Wirken von Frauen und nicht-binären Personen in den Vordergrund. Die vielfältigen Formate präsentieren weibliche und nicht-binäre Künstler*innen, darunter Performer*innen, Musiker*innen, Pädagog*innen und Wissenschaftler*innen mit unterschiedlichem künstlerischem und kulturellem Hintergrund. Durch verschiedene Veranstaltungen, wie Workshops, Konzerte und Podcasts sowie Projekte mit Studierenden, wird ein besonderer Beitrag zur Vermittlung zwischen Theorie und Praxis geleistet. La Cité des Dames strebt an, eine zugängliche Plattform für Studierende, Dozierende, Mitarbeitende und die gesamte Hochschulgemeinschaft zu sein, die Vielfalt und Teilhabe im und am Hochschulumfeld fördert. Die künstlerische Leitung haben Prof. Shannon Barnett und Junior Prof. Winnie Huang inne.
Durch gezielte Ankäufe für die Hochschulbibliotheken an allen drei Standorten sowie im Fachbereich 7/ZZT werden die Greifbarkeit und der Zugang zum musikalischen sowie choreografischen Werk von Frauen aktiv gefördert. Dadurch wird die künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem künstlerischen Werk von Frauen gestärkt. Anschaffungsvorschläge können gerne hier eingereicht werden.
Auch innerhalb des Forschungskollegs Tanzwissenschaft am FB7/ZZT findet hochkarätige und interdisziplinäre tanzwissenschaftliche Genderforschung statt, die explizit mit den Beständen des Deutschen Tanzarchivs Köln arbeitet. Für das genderbezogene Forschungsstipendium können sich nationale und internationale, promovierte und promovierende Wissenschaftler*innen bewerben, die sich mit genderspezifischen Fragestellungen oder methodischen Ansätzen beschäftigen. Die Forschung wird im Rahmen von Veranstaltungen des FB7/ZZT vorgestellt. Hierdurch wird ein Rückfluss innovativer Ideen aus der Genderforschung in die tänzerische und tanzwissenschaftliche Vermittlungspraxis der Hochschule gefördert.
Die Ausschreibung wird auf folgender Seite veröffentlicht.
Die Gleichstellungskommission vergibt jährlich unterschiedliche Stipendien an Studierende der Hochschule. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf folgender Seite.
Förderstipendien für Studentinnen in Fächern mit weiblicher Unterrepräsentanz
Die Hochschule für Musik und Tanz vergibt jährlich mindestens ein Stipendium in Höhe von 5.000 € für Studentinnen in Fächern, in denen bisher wenige Frauen vertreten sind. In besonderen Fällen kann das Stipendium auch geteilt werden. Gefördert wurden in den letzten Jahren Blechbläserinnen, Komponistinnen, Dirigentinnen, Gitarristinnen, Kontrabassistinnen und Schlagzeugerinnen/Perkussionistinnen.
Ziel des Stipendiums ist es, exzellente Studentinnen in Bereichen mit weiblicher Unterrepräsentanz zu fördern und ihnen durch eine finanzielle Unterstützung den Abschluss oder die Fortsetzung des Studiums sowie den späteren Berufseinstieg zu erleichtern.
Stipendien für Abschlussarbeiten und -projekte mit Genderthematik
Die Gleichstellungskommission der Hochschule für Musik und Tanz Köln vergibt fünf Stipendien in Höhe von jeweils 500€ für Abschlussarbeiten oder Abschlussprojekte, die sich mit einer genderbezogenen Fragestellung beschäftigen. Bewerben können sich Studentinnen und Studenten aller Studienrichtungen im Bachelor und Master.
Die Kommission möchte so die kontinuierliche Weiterentwicklung von genderbezogener Forschung sowie die Anregung zu und Unterstützung von genderfokussierten Seminar- und Abschlussarbeiten fördern, um in der Genderforschung der Hochschule neue Impulse zu setzen.
Um langfristig Unterrepräsentanzen entgegenzuwirken und für diese Problematik auf verschiedenen Ebenen zu sensibilisieren, beteiligt sich die Hochschule seit 2018 am bundesweiten Girls' und Boys' Day. Die Kinder lernen an diesem Tag an der Hochschule Berufe und Studiengänge kennen, in denen bisher wenige Frauen oder Männer vertreten sind.
Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. der Arbeit an der Hochschule. Betreuungsplätze oder die Erstattung von Kinderbetreuungskosten: Als familienfreundliche Hochschule möchten wir alle Studierenden und Arbeitnehmer*innen dabei unterstützen, Kind und Karriere miteinander vereinbaren zu können. Alle Angebote sowie die entsprechenden Anträge finden Sie im Folgenden.
Für werdende Mütter gelten zudem ein paar besondere Bedingungen, wie Mutterschutzfristen, -gelder, Urlaubsansprüche etc. Alle Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie unter diesem Link.
Für die Betreuung unter Dreijähriger bietet die Hochschule seit 2011 ihren Studierenden und Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in der KITA ZWERGENTANZ in Anspruch zu nehmen. Die Kita befindet sich direkt neben dem Hauptgebäude der HfMT Köln in den Räumen Unter Krahnenbäumen 81-83 in Köln.
In der KITA ZWERGENTANZ werden bis zu neun Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren von unseren zwei erfahrenen Tagespflegekräften Natalie Moser und Ricky Granrath betreut. Fünf Kinder können montags bis freitags in den Zeiten von 8:00 – 15:30 Uhr sowie weitere vier Kinder von 8:30 – 14:30 Uhr betreut werden.
Die Bewerbung um einen Platz erfolgt über die Hochschule. Gleichzeitig muss eine Bewerbung an den Sozialbund Katholischer Frauen geschickt werden, der die Zuteilung der Tagespflegeplätze für die Stadt Köln übernommen hat. Finanziert wird die Betreuung derzeit durch die Hochschule und die Stadt Köln. Die Stadt wiederum fordert einen monatlichen Beitrag, der abhängig vom Einkommen beider Eltern ist.
Bei Interesse an einem Betreuungsplatz füllen Sie bitte das folgende Formular „Kinderbetreuung KITA ZWERGENTANZ“ aus und senden es per E-Mail an kinderbetreuung@hfmt-koeln.de
Betreuungsbedarf ist nicht ausreichend?
Ab einem Mehrbedarf von 35h/Woche, besteht die Möglichkeit über die Hochschule einen kostenpflichtigen Platz in einer Tagesstätte der FRÖBEL-Gruppe im Stadtgebiet Köln vermittelt zu bekommen. Die Kosten richten sich hier nach dem Betreuungsbedarf sowie dem Jahres-Netto-Einkommen beider Elternteile.
Wer oder Was ist die FRÖBEL-Gruppe?
„Kompetenz für Kinder“ – mit diesem Leitgedanken betreibt die FRÖBEL-Gruppe Krippen, Kindergärten und Horte in verschiedenen gemeinnützigen Gesellschaften in mehreren Bundesländern Deutschlands. Arbeit und Handeln sind auf das Wohl der Kinder und ihrer Familien gerichtet. Die Grundprinzipien der FRÖBEL-Gruppe sind dabei:
Weiteres zur FRÖBEL-Gruppe, zum Leitbild, zum pädagogischen Konzept uvm. erfahren Sie unter www.froebel-gruppe.de.
Die HfMT Köln und die FRÖBEL-Gruppe
Die Kooperation mit der FRÖBEL-Gruppe ermöglicht Studierenden und Mitarbeiter*innen eine schnelle und flexible Lösung der Kinderbetreuung. Die Hochschule bietet über die Kooperation eine erleichterte Vermittlung von Betreuungsplätzen, damit die Kinder von Mitarbeiter*innen und Studierenden gut betreut werden. Diese Kooperation mit FRÖBEL soll berufstätigen bzw. studierenden Eltern und vor allem alleinerziehenden Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie erleichtern.
Die FRÖBEL-Kindertagesstätten bieten insbesondere bedarfsorientierte erweiterte Öffnungszeiten, den Verzicht auf Sommerschließzeiten und das Angebot von weiteren flexiblen individuellen Ergänzungsleistungen.
FRÖBEL-Betreuungsplätze für unter Dreijährige
Ihr Betreuungsbedarf kann durch die KITA Zwergentanz nicht ausreichend gedeckt werden? Sie sind Angehörige*r der Hochschule für Musik und Tanz Köln? Ihr Kind ist zwischen 1 und 3 Jahren alt? Bei einem Mehrbedarf ab 35h/Woche nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
FRÖBEL-Betreuungsplätze für über Dreijährige
Sie haben Bedarf an einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Sie sind Angehörige*r der Hochschule für Musik und Tanz Köln? Ihr Kind ist mindestens 3 Jahre alt? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Verfahren und Bewerbung um einen FRÖBEL-Betreuungsplatz
Bei Interesse an einem FRÖBEL-Betreuungsplatz in Kooperation mit der HfMT Köln füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden dieses an kinderbetreuung@hfmt-koeln.de.
FRÖBEL vergibt die Plätze des Kontingents in Abstimmung mit der HfMT Köln. Hierzu schließt FRÖBEL einen Betreuungsvertrag mit den Eltern. Voraussetzung für den Abschluss eines Betreuungsvertrages durch FRÖBEL ist jedoch die Erteilung einer gültigen Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.
Wie hoch sind die Kosten für einen Betreuungsplatz in einem FRÖBEL-Kindergarten?
Die Kindertageseinrichtung wird grundsätzlich wie ein öffentlicher Kindergarten nach den Bestimmungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) finanziert. Es gelten die Elternbeitragsbestimmungen der Stadt Köln. Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an dem von Ihnen gewählten Betreuungsumfang. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten.
Für die Familien, die einen FRÖBEL-Betreuungsplatz über die Hochschule belegt haben, fällt zusätzlich eine Kostenerstattung in Höhe von 10% der Kosten an, die der HfMT von FRÖBEL monatlich für das jeweilige Kind in Rechnung gestellt werden. Ausgenommen sind Studierende, diese werden von der Kostenbeteiligung befreit. Die Beträge belaufen sich derzeit auf:
Das Abrechnungsverfahren mit der HfMT Köln
Die monatlichen Kosten werden im Lastschriftverfahren seitens der Hochschule eingezogen. Sie bekommen von der Hochschule eine Erklärung zum Lastschrifteinzug mit der Bitte, diese an die Hochschule zurückzusenden. Der Betrag wird dann monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
In Studium und Beruf können durch bspw. Fortbildungen, Dienstreisen oder Exkursionen und der Teilnahme an Gremiensitzungen auch Betreuungsstunden außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten anfallen. Auf Antrag kann Angehörigen der Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten erstattet werden. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie hier:
Das Gleichstellungsteam der HfMT Köln bietet durch den Babysittingpool die Vermittlungsfunktion zwischen Eltern und studentischen Babysitter*innen.
Das Angebot soll den Kinderbetreuungsbedarf aller Hochschulzugehörigen außerhalb regulärer Betreuungszeiten, z.B. bei wichtigen Terminen, Prüfungen oder zu Uhrzeiten ermöglichen, an denen insb. öffentliche Einrichtungen bereits geschlossen sind.
Sollte Interesse an einer*einem Babysitter*in bestehen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail Babysitter@hfmt-koeln.de mit den gewünschten Zeiten und sonstigen erforderlichen Infos (Alter der Kinder, Wohnort, gewünschte Leistungen, etc.).
Aufnahme in den Pool
Um in unseren Pool aufgenommen zu werden, können sich Studierende per Mail unter Babysitter@hfmt-koeln.de mit einem Lebenslauf und dem ausgefüllten Steckbrief an uns wenden. Nach einem Kennenlerngespräch erhalten die künftigen Babysitter*innen die Möglichkeit, einen Babysittingführerschein zu absolvieren (z.B. bei der Caritas). Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Kurses, können die Studierenden in den Babysittingpool aufgenommen werden und stehen ab diesem Zeitpunkt für die Vermittlung zur Verfügung.